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Durch schriftliche Auswertungsprozesse und Dokumentation der ambulanten Arbeit werden Verlauf und Ergebnis der Maßnahmen transparent. Foto: Schulz-Colberg
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Fallbesprechungen, Fachberatungen und Supervision einerseits und Hilfeplangespräche, Dokumentation und Selbstevaluation andererseits
dienen dazu, dass begründete Entscheidungen getroffen werden und verschiedene Hilfeschritte sinnvoll aufeinander aufbauen
und ineinander greifen. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass Veränderungen wahrgenommen und in den Hilfeprozess
integriert werden, in dem Ziele und Arbeitsschritte differenziert oder umstrukturiert werden.
Maßnahmen auf der Ergebnisebene
Um festzustellen, ob und in welchem Umfang die Ziele erreicht worden sind, wird die Einschätzung der Beteiligten in einem
Auswertungsprozess festgehalten. Dies bildet die Grundlage für eine Einschätzung der Qualität des Hilfeangebotes. Bei Bedarf
werden andere Kooperationspartner wie die Schule mit einbezogen.
Dokumentation
Als Instrument der Qualitätssicherung nimmt die Dokumentation eine zentrale Rolle ein. Es werden Themen, Ziele, erreichte
Teilziele, Ressourcen, Handlungsplanung und nächste Schritte schriftlich festgehalten. Dokumentiert werden ebenfalls Hilfeplangespräche
und die Kontakte und Absprachen mit den Kooperationspartner/innen. Anhand der Dokumentation werden Verlauf und Ergebnis der
Maßnahme transparent und nachvollziehbar.
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